Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - L 14 AL 5/18 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8676
LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - L 14 AL 5/18 B ER (https://dejure.org/2018,8676)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2018 - L 14 AL 5/18 B ER (https://dejure.org/2018,8676)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - L 14 AL 5/18 B ER (https://dejure.org/2018,8676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18

    Arbeitsförderung - Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - nigerianischer

    Auch der 14. Senat des LSG Berlin-Brandenburg ist zwischenzeitlich wohl (ohne weitere Erläuterung der Gründe) von seiner bisherigen Rechtsposition abgerückt und hat in einem weiteren Eilverfahren (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2018 - L 14 AL 5/18 B ER -, juris) ebenfalls vorläufige Leistungen zugesprochen.
  • LSG Bayern, 08.04.2019 - L 10 AL 23/19

    Wegen einstweiliger Anordnung, Asylverfahren

    Es werde auf die Entscheidungen des Sozialgerichts Potsdam vom 20.12.2017 (S 6 AL 237/17 ER) und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.01.2018 (L 14 AL 5/18 B ER) verwiesen.
  • LSG Sachsen, 17.09.2019 - L 3 AL 19/19

    Anspruch auf vorläufige Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG unter

    Deshalb sei Berufsausbildungsbeihilfe für einen asylsuchenden Auszubildenden aus Kamerun im Ergebnis der Folgenabwägung vorläufig zu gewähren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2018 - L 14 AL 5/18 B ER - juris Rdnr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - L 18 AL 45/19

    Bewilligung von Leistungen der Berufsausbildungshilfe für einen Asylbewerber im

    Dem am 21. Januar 2016 nach Deutschland eingereisten Antragsteller, der die guineische Staatsangehörigkeit besitzt und am 18. Februar 2016 einen (bislang nicht beschiedenen) Asylantrag gestellt hat und über eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz verfügt, steht im Hinblick auf die vorliegend fachgerichtlich nicht abschließend geklärte Rechtslage zu § 132 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) in der seit 6. August 2016 geltenden Fassung, nach der ein Anspruch des Antragstellers jedenfalls nicht offensichtlich ausgeschlossen sein dürfte, in Ausfluss der insoweit vorzunehmenden und verfassungsrechtlich gebotenen Folgenabwägung ein im Wege der tenorierten gerichtlichen Regelungsanordnung iSv § 86b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu sichernder Anordnungsanspruch auf Gewährung von "existenzmitsichernder" Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu (vgl auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17 - Rn 22; vgl auch Senatsbeschluss vom 16. November 2017 - L 18 AL 182/17 B ER ZVW - juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2018 - L 14 AL 5/18 B ER - juris - unter Aufgabe der zuvor vertretenen Rechtsauffassung).
  • SG Hildesheim, 09.11.2018 - S 3 AL 72/18

    Vorläufige Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Der Antragsteller hat daraufhin auf die Beschlüsse des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 24. Januar 2018 - L 14 AL 5/18 B ER - sowie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17 - Bezug genommen.
  • SG Leipzig, 06.12.2018 - S 1 AL 232/18 ER - Asylmagazin 4/19

    Asylverfahren, Asylbewerber, Asylsuchende, Ausbildung, Berufsausbildung,

    Mit Blick darauf und auf das im Gesetzgebungsverfahren befindliche "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" spricht viel für die Annahme, dass auch derzeit - trotz der zitierten Entscheidungen der Landessozialgerichte - noch keine gefestigte sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Auslegung des § 132 SGB III besteht und womöglich individuelle Aspekte der Betroffenen stärker berücksichtigt werden müssten (vgl. dazu SG Potsdam Beschluss vom 20.12.2017 - S 6 AL 237/17 ER und ihm folgend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.01.2018 - L 14 AL 5/18 B ER; SG Köln, Beschluss vom 22.05.2018 - S 20 AL 204/18 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht